Versicherungsrecht

Obgleich Versicherungsnehmer mehrheitlich meine Dienste in Anspruch nehmen, biete ich auch spezialisierte Beratung für Versicherer oder Versicherungsagenten oder –makler an.
Für den Versicherungsnehmer kann mitunter bereits die Frage, ob der Schaden dem Versicherungsnehmer selbst entstanden ist und ob gerade dieser Schaden gedeckt ist, Schwierigkeiten auslösen! Jedenfalls sollte sich ein Versicherungsnehmer aber bei offenen Fragen zur Gefahrenerhöhung, Unterversicherung oder einem Mitverschulden beraten lassen. Ich berate gerne, wenn die Versicherung nicht zahlt. Meist hilft aber bereits ein Anwaltsschreiben um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
Versicherer, Versicherungsagenten oder –makler berate ich ebenfalls gerne in spezielleren Fragen, wie etwa der Auslegung von AVB, die Zulässigkeit von Risikoausschlüssen, Vorhandensein von Deckungspflichten in besonderen Fällen, z.B. im Fall eines Wasserschlags, Schwarzfahrer nach § 2 Abs 2 KHVG, Haftung für Diagnosefehler , Unterlassen weiterer Abklärung bei medizinischen Symptomen, oder auch unwirksame Freizeichnungen in AGB, etc., und in derzeit aktuellen (Aug. 2015) Fragen, etwa der Drittwirkung von rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Ereignissen, die Einbeziehung nicht übernommener AVB , Qualifikation des Zeitpunktes des Schadensereignisses, etc.!
