Baurecht

Egal ob beim Eigenheim oder bei der Büro-, Wohnungs- oder Gewerbeimmobilien, ein Neubau oder eine Generalsanierung kostet viel Geld!
Für alle Beteiligten ist es daher empfehlenswert, den Werkvertrag vom Profi prüfen zu lassen.
Fragen der Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflicht, des Rücktritts, des Entschädigungsanspruches der Baufirma nach § 1168 ABGB, aber auch Gewährleistungsansprüche des Werkbestellers sind leidige Begleiter im Falle von Leistungsstörungen. Es hilft, hier gleich den rechtlich richtigen Weg einzuschlagen und sich auf nichts einzulassen. Besonders die Beweissicherung sollte sofort im Vordergrund stehen: Besteht überhaupt ein Mangel? Welcher Mangel besteht? Wer ist für das Gewerk verantwortlich? Welche Haftungsbestimmungen gelten?
Ich helfe gerne, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Bauträgervertragsrecht
Ein Rechtsgebiet, das dem Baurecht nur im Zeitpunkt seiner Anwendbarkeit ähnelt.
Durch entsprechende Vertragsgestaltung ist der Käufer, der ein erst noch zu errichtendes Bauwerk vor dessen Errichtung kauft, vor dem Ausfall des Vertragspartners zu schützen. Selbstverständlich wird dies in meinen Verträge auch umgesetzt, ist aber Teil des Rechtsgebietes Kaufvertragsrecht!
